Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO-Compliance-Implementierungsleitfaden

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist das staerkste Datenschutzgesetz der Welt. Ob Sie Daten von EU-Einwohnern von ueberall auf der Welt verarbeiten - wir helfen Ihnen bei der Umsetzung von Betroffenenrechten, DSFAs, Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen und Rechenschaftspflicht mit klaren Prozessen und Nachweisen.

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 ist ein umfassendes Datenschutzgesetz, das am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Die DSGVO gilt fuer jede Organisation, die personenbezogene Daten von Personen in der Europaeischen Union verarbeitet, unabhaengig davon, wo die Organisation ihren Sitz hat.

Warum das wichtig ist: Die DSGVO hat einen extraterritorialen Geltungsbereich und durchsetzbare Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Sie setzt den globalen Standard fuer Datenschutz und beeinflusst Datenschutzgesetze weltweit.

Durchsetzbar

Erhebliche Strafen bei Verstoessen

Extraterritorial

Gilt weltweit fuer EU-Datenverarbeitung

Ergaenzt die EU AI Act-Compliance und stimmt mit der ISO 42001-Datengovernance ueberein.

Wer benoetigt DSGVO-Compliance?

Jede Organisation, die EU-Personendaten verarbeitet

Gilt unabhaengig vom Standort, wenn Sie Daten von EU-Einwohnern verarbeiten

KI-Unternehmen, die Nutzerdaten verarbeiten

KI-Systeme, die personenbezogene Daten fuer Training oder Entscheidungsfindung nutzen

Cloud-Dienstleister

SaaS-, PaaS-, IaaS-Anbieter, die EU-Daten speichern oder verarbeiten

Marketing- & AdTech-Unternehmen

Organisationen, die personenbezogene Daten fuer Targeting oder Profiling nutzen

Gesundheits- & HR-Systeme

Verarbeitung besonderer Kategorien sensibler personenbezogener Daten

E-Commerce & Online-Plattformen

Erhebung von Kundendaten fuer Transaktionen oder Dienstleistungen

Wie VerifyWise die DSGVO-Compliance unterstuetzt

VerifyWise bietet ein DSGVO-Compliance-Preset, das Datenschutz- und Antidiskriminierungspflichten in einem einzigen strukturierten Workflow zusammenfasst

DSGVO-Anforderung
VerifyWise-Abdeckung
Datenschutz-Folgenabschaetzung
Strukturierte Checkliste fuer die Durchfuehrung und Dokumentation der DSFA
Rechtfertigung automatisierter Entscheidungsfindung
Checkliste zur Dokumentation der Rechtsgrundlage und Notwendigkeit gemaess Artikel 22
Bewertung geschuetzter Merkmale
Vorkonfigurierte Kategorien fuer Alter, Behinderung, Geschlecht, Rasse, Religion, Geschlecht und sexuelle Orientierung
Verfahren zur menschlichen Ueberpruefung
Spezielle Checkliste zur Dokumentation menschlicher Aufsicht und Ueberpruefungsprozesse

Weitere Compliance-Funktionen

Verarbeitungsverzeichnis und Aufzeichnungen

Fuehren Sie umfassende Aufzeichnungen aller Verarbeitungstaetigkeiten (Artikel 30). Dokumentieren Sie Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Aufbewahrungsfristen und Uebermittlungen an Dritte fuer jeden Verarbeitungsvorgang. VerifyWise erstellt DSGVO-konforme Aufzeichnungen, die Pruefungen der Aufsichtsbehoerden standhalten.

Adressiert: Artikel 30: Verzeichnis von Verarbeitungstaetigkeiten

Datenschutz-Folgenabschaetzungen (DSFAs)

Fuehren Sie strukturierte DSFAs fuer risikoreiche Verarbeitungstaetigkeiten mit gefuehrten Workflows durch (Artikel 35). Bewerten Sie Notwendigkeit, Verhaeltnismaessigkeit, Risiken fuer betroffene Personen und Abhilfemassnahmen. Verfolgen Sie den DSFA-Status und Vorabkonsultationsanforderungen automatisch.

Adressiert: Artikel 35: Datenschutz-Folgenabschaetzung

Verwaltung der Betroffenenrechte

Bearbeiten Sie alle acht Betroffenenrechte mit strukturierten Workflows und Audit-Trails. Verfolgen Sie Anfragen auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung, Datenportabilitaet und Widerspruch. Erstellen Sie konforme Antworten innerhalb der 30-Tage-Frist.

Adressiert: Artikel 15-22: Betroffenenrechte

Meldung von Datenschutzverletzungen und Reaktion auf Vorfaelle

Verwalten Sie Datenschutzverletzungen mit automatisierten Workflows fuer die 72-Stunden-Meldung an die Aufsichtsbehoerde (Artikel 33) und die Benachrichtigung betroffener Personen (Artikel 34). Dokumentieren Sie Bewertung der Verletzung, Auswirkungsanalyse und Abhilfemassnahmen.

Adressiert: Artikel 33-34: Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

Einwilligungsmanagement und Rechtsgrundlagenverfolgung

Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage fuer jede Verarbeitungstaetigkeit (Artikel 6). Bei einwilligungsbasierter Verarbeitung fuehren Sie Nachweise ueber freiwillig erteilte, spezifische, informierte und eindeutige Einwilligung. Verfolgen Sie Widerrufsanfragen und Verarbeitungseinstellungen.

Adressiert: Artikel 6: Rechtmaessigkeit der Verarbeitung, Artikel 7: Einwilligung

Governance fuer Auftragsverarbeiter und Datenuebermittlungen

Verwalten Sie Auftragsverarbeitervertraege mit DSGVO-erforderlichen Klauseln (Artikel 28). Verfolgen Sie internationale Uebermittlungen unter Verwendung von Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluessen oder Ausnahmen (Kapitel V). Fuehren Sie Transfer-Folgenabschaetzungen fuer Drittlaender ohne Angemessenheitsbeschluss.

Adressiert: Artikel 28: Auftragsverarbeiteranforderungen, Artikel 44-50: Uebermittlungen

Alle DSGVO-Compliance-Aktivitaeten werden mit Zeitstempeln, zugewiesenen Verantwortlichen und Genehmigungsworkflows verfolgt. Dieser Audit-Trail demonstriert Rechenschaftspflicht und systematische Compliance statt nachtraeglich erstellter Dokumentation.

Vollstaendige DSGVO-Grundsaetze-Abdeckung

VerifyWise bietet spezielle Werkzeuge fuer alle DSGVO-Grundsaetze und -Anforderungen

8

DSGVO-Kerngrundsaetze

21

Zugehoerige Artikel mit speziellen Werkzeugen

100%

Abdeckung aller Grundsaetze

Rechtmaessigkeit, Fairness, Transparenz5/5

Rechtsgrundlage, faire Verarbeitung, transparente Kommunikation

Zweckbindung3/3

Festgelegte Zwecke, kompatible Nutzung, Dokumentation

Datenminimierung2/2

Angemessene, relevante, begrenzte Datenerhebung

Richtigkeit2/2

Korrekte Daten, zeitnahe Aktualisierung, Loeschung unrichtiger Daten

Speicherbegrenzung2/2

Aufbewahrungsfristen, Archivierungskriterien, Loeschung

Integritaet & Vertraulichkeit3/3

Sicherheitsmassnahmen, Schutz vor unbefugtem Zugriff

Rechenschaftspflicht4/4

Compliance nachweisen, Verarbeitungsverzeichnis, Governance

Von Grund auf fuer DSGVO-Compliance entwickelt

Automatisierung des Artikel-30-Verzeichnisses

Konforme Verzeichnisse von Verarbeitungstaetigkeiten erstellen

Betroffenenrechte-Workflows

Alle 8 Rechte mit 30-Tage-Fristenverfolgung bearbeiten

72-Stunden-Meldung bei Datenschutzverletzungen

Automatisierte Workflows fuer Artikel 33-34 Compliance

Multi-Framework-Zuordnung

Querverweise zum EU AI Act und ISO 42001-Anforderungen

Acht DSGVO-Grundsaetze

Kerngrundsaetze, die jede Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO bestimmen

Rechtmaessigkeit, Fairness & Transparenz

Personenbezogene Daten rechtmaessig, fair und transparent verarbeiten. Rechtsgrundlage identifizieren und Verarbeitung den betroffenen Personen klar kommunizieren.

  • Dokumentierte Rechtsgrundlage fuer jede Verarbeitungstaetigkeit
  • Faire Verarbeitung ohne Taeuschung oder Zwang
  • Transparente Datenschutzhinweise in klarer Sprache
  • Zugaengliche Informationen ueber die Verarbeitung
  • Kommunikation der Betroffenenrechte

Zweckbindung

Daten nur fuer festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erheben. Keine Verarbeitung fuer unvereinbare Zwecke ohne neue Einwilligung.

  • Vor der Erhebung dokumentierte festgelegte Zwecke
  • Ausdrueckliche Kommunikation der Zwecke
  • Legitime Zwecke im Einklang mit Erwartungen
  • Kompatibilitaetspruefung fuer neue Nutzungen
  • Einschraenkungen bei Weiterverarbeitung

Datenminimierung

Nur Daten erheben, die angemessen, relevant und auf das fuer die genannten Zwecke Notwendige beschraenkt sind.

  • Notwendigkeitspruefung fuer jedes Datenelement
  • Angemessene Daten zur Zweckerreichung
  • Relevante Daten ohne uebermassige Erhebung
  • Regelmaessige Ueberpruefung der erhobenen Daten
  • Minimierung durch Design

Richtigkeit

Korrekte und aktuelle personenbezogene Daten fuehren. Unrichtige Daten unverzueglich loeschen oder berichtigen.

  • Regelmaessige Pruefungen der Datenrichtigkeit
  • Zeitnahe Aktualisierung bei festgestellten Ungenauigkeiten
  • Loeschung unrichtiger Daten
  • Berichtigungsrecht der betroffenen Personen
  • Verfahren zur Richtigkeitspruefung

Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie es fuer die festgelegten Zwecke erforderlich ist. Aufbewahrungsfristen und Loeschverfahren festlegen.

  • Dokumentierte Aufbewahrungsfristen nach Datenkategorie
  • Begruendete Aufbewahrung basierend auf dem Zweck
  • Loeschung oder Anonymisierung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
  • Archivierungskriterien fuer laengere Aufbewahrung
  • Regelmaessige Loeschungspruefungen

Integritaet & Vertraulichkeit

Daten sicher verarbeiten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstoerung oder Schaedigung. Angemessene technische und organisatorische Massnahmen umsetzen.

  • Dem Risiko angemessene Sicherheitsmassnahmen
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Verhinderung von Datenverlust oder -schaeden
  • Verschluesselung und Pseudonymisierung wo angemessen
  • Regelmaessige Sicherheitstests und -bewertungen

Rechenschaftspflicht

Einhaltung aller DSGVO-Grundsaetze nachweisen. Dokumentation fuehren, Governance umsetzen und fortlaufende Compliance sicherstellen.

  • Verzeichnis von Verarbeitungstaetigkeiten
  • Datenschutzrichtlinien und -verfahren
  • Mitarbeiterschulung und Sensibilisierung
  • DSFAs fuer risikoreiche Verarbeitung
  • Nachweise fuer Compliance-Massnahmen

Datenschutz durch Technikgestaltung & Voreinstellung

Datenschutz von der Systemgestaltung an umsetzen. Standardmaessig nur notwendige Daten verarbeiten. Datenschutz in alle Verarbeitungsvorgaenge einbauen.

  • Datenschutz in die Systemgestaltung integriert
  • Datenschutz als Standardeinstellung
  • Minimale Datenverarbeitung als Standard
  • Datenschutzfoerdernde Technologien
  • Regelmaessige Datenschutzueberpruefungen

Acht Betroffenenrechte

Die DSGVO gewaehrt Einzelpersonen umfassende Rechte ueber ihre personenbezogenen Daten

Auskunftsrecht

Betroffene Personen koennen eine Bestaetigung der Verarbeitung verlangen und eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten erhalten.

Artikel 15

Anforderungen

  • Bestaetigen, ob Daten verarbeitet werden
  • Kopie der Daten bereitstellen
  • Verarbeitungszwecke offenlegen
  • Antwort innerhalb von 30 Tagen

Recht auf Berichtigung

Betroffene Personen koennen die Korrektur unrichtiger personenbezogener Daten und die Vervollstaendigung unvollstaendiger Daten verlangen.

Artikel 16

Anforderungen

  • Unrichtige Daten umgehend korrigieren
  • Unvollstaendige Daten vervollstaendigen
  • Empfaenger benachrichtigen
  • Antwort innerhalb von 30 Tagen

Recht auf Loeschung

Betroffene Personen koennen unter bestimmten Umstaenden die Loeschung personenbezogener Daten verlangen (Recht auf Vergessenwerden).

Artikel 17

Anforderungen

  • Loeschung wenn nicht mehr erforderlich
  • Einwilligung widerrufen
  • Unrechtmaessige Verarbeitung
  • Gesetzliche Loeschpflicht

Recht auf Einschraenkung

Betroffene Personen koennen unter bestimmten Umstaenden die Einschraenkung der Verarbeitung verlangen, waehrend die Richtigkeit oder Rechtmaessigkeit geprueft wird.

Artikel 18

Anforderungen

  • Einschraenkung waehrend Richtigkeitspruefung
  • Einschraenkung bei unrechtmaessiger Verarbeitung
  • Eingeschraenkte Daten kennzeichnen
  • Einschraenkungen kommunizieren

Recht auf Datenportabilitaet

Betroffene Personen koennen ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erhalten und an einen anderen Verantwortlichen uebermitteln.

Artikel 20

Anforderungen

  • Daten in maschinenlesbarem Format bereitstellen
  • Direkte Uebermittlung ermoeglichen
  • Gilt fuer automatisierte Verarbeitung
  • Basiert auf Einwilligung oder Vertrag

Widerspruchsrecht

Betroffene Personen koennen der Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen, Direktwerbung oder Forschungszwecken widersprechen.

Artikel 21

Anforderungen

  • Verarbeitung bei Widerspruch einstellen
  • Zwingende berechtigte Gruende nachweisen
  • Werbeverarbeitung immer einstellen
  • Ueber Widerspruchsrecht informieren

Rechte bei automatisierter Entscheidungsfindung

Betroffene Personen haben Rechte bezueglich ausschliesslich automatisierter Entscheidungen mit rechtlicher oder erheblicher Wirkung, einschliesslich Profiling.

Artikel 22

Anforderungen

  • Recht, keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden
  • Moeglichkeit menschlichen Eingreifens bieten
  • Logik automatisierter Entscheidungen erklaeren
  • Stellungnahme ermoeglichen

Recht auf Widerruf der Einwilligung

Betroffene Personen koennen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.

Artikel 7(3)

Anforderungen

  • Einfacher Widerrufsmechanismus
  • Klare Widerrufsanweisungen
  • Verarbeitung bei Widerruf einstellen
  • Vor Einwilligung ueber Widerrufsrecht informieren

26-Wochen-Implementierungsfahrplan

Ein praktischer Weg zur DSGVO-Compliance mit klaren Meilensteinen

Phase 1Wochen 1-6

Grundlagen & Gap-Analyse

  • Datenschutzbeauftragten ernennen (falls erforderlich)
  • DSGVO-Bereitschaftsbewertung durchfuehren
  • Verarbeitungsverzeichnis erstellen
  • Risikoreiche Verarbeitungstaetigkeiten identifizieren
  • Bestehende Datenschutzhinweise ueberpruefen
Phase 2Wochen 7-14

Dokumentation & Richtlinien

  • Rechtsgrundlage fuer alle Verarbeitungen dokumentieren
  • Datenschutzhinweise und -richtlinien aktualisieren
  • Verzeichnis von Verarbeitungstaetigkeiten erstellen (Artikel 30)
  • Betroffenenrechte-Verfahren umsetzen
  • DSFA-Prozess und Vorlagen entwickeln
Phase 3Wochen 15-22

Technische & organisatorische Massnahmen

  • Dem Risiko angemessene Sicherheitsmassnahmen umsetzen
  • Datenschutz durch Technikgestaltung in neuen Systemen einsetzen
  • Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen einrichten
  • Auftragsverarbeitervertraege ueberpruefen
  • DSFAs fuer risikoreiche Verarbeitung durchfuehren
Phase 4Wochen 23-26

Compliance & kontinuierliche Ueberwachung

  • Mitarbeiterschulung zu DSGVO-Anforderungen
  • Betroffenenrechte-Verfahren testen
  • Fortlaufende Compliance-Ueberwachung umsetzen
  • Regelmaessige DSGVO-Audits planen
  • Rechenschaftspflicht und Governance etablieren
Durchsetzung & Strafen

DSGVO-Strafen sind erheblich und werden durchgesetzt

DSGVO-Aufsichtsbehoerden setzen Verstoesse aktiv mit Bussgeldern durch, die Hunderte Millionen Euro erreichen koennen.

Verstoesse der unteren Stufe

Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes

Beispiele fuer Verstoesse:

  • Versaeumnis, Aufzeichnungen zu fuehren (Artikel 30)
  • Unzureichende Sicherheitsmassnahmen (Artikel 32)
  • Nichtbeachtung der Auftragsverarbeiteranforderungen (Artikel 28)
  • Unzureichende Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehoerde (Artikel 33)

Verstoesse der hoeheren Stufe

Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes

Beispiele fuer Verstoesse:

  • Unrechtmaessige Verarbeitung (Artikel 5, 6, 9)
  • Verletzung der Betroffenenrechte (Artikel 12-22)
  • Unautorisierte internationale Uebermittlungen (Kapitel V)
  • Nichtbeachtung von Anordnungen der Aufsichtsbehoerde (Artikel 58)

Bemerkenswerte Durchsetzungsmassnahmen: Amazon (746 Mio. Euro), Meta/WhatsApp (225 Mio. Euro), Google Ireland (90 Mio. Euro), H&M (35 Mio. Euro). Aufsichtsbehoerden beruecksichtigen bei der Festlegung von Bussgeldern Schwere, Dauer, Vorsaetzlichkeit, Datenkategorien, Anzahl betroffener Personen und Kooperationsbereitschaft.

Durchsetzungstracker des Europaeischen Datenschutzausschusses ansehen →
DSGVO-Compliance-Bewertung starten
Richtlinienvorlagen

Vollstaendiges DSGVO-Richtlinienarchiv

Zugang zu 37 sofort einsetzbaren Datenschutzrichtlinienvorlagen, abgestimmt auf DSGVO-, EU AI Act- und ISO 42001-Anforderungen

DSGVO-Kernrichtlinien

  • Datenschutzrichtlinie
  • Datenschutzhinweis-Vorlagen
  • Einwilligungsmanagement-Richtlinie
  • Betroffenenrechte-Verfahren
  • Verzeichnis von Verarbeitungstaetigkeiten
  • DSFA-Richtlinie & Vorlagen
  • + 6 weitere Richtlinien

Sicherheit & Datenschutzverletzungen

  • Datensicherheitsrichtlinie
  • Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Incident-Response-Plan
  • Datenaufbewahrungs- & Loeschrichtlinie
  • Zugriffskontrollrichtlinie
  • Verschluesselungsstandards
  • + 5 weitere Richtlinien

Auftragsverarbeiter & Uebermittlungen

  • Auftragsverarbeitungsvertrag
  • Drittanbieter-Richtlinie
  • Richtlinie fuer internationale Uebermittlungen
  • Standardvertragsklauseln
  • Transfer-Folgenabschaetzung
  • Auftragsverarbeiterverwaltung
  • + 4 weitere Richtlinien

Haeufig gestellte Fragen

Haeufige Fragen zur DSGVO-Compliance-Implementierung

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 wurde am 27. April 2016 verabschiedet und trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Organisationen hatten eine zweijaehrige Uebergangsfrist zur Erreichung der Compliance. Siehe den vollstaendigen Verordnungstext fuer alle Details.
Ja, die DSGVO hat einen extraterritorialen Geltungsbereich. Sie gilt fuer jede Organisation, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeitet, unabhaengig davon, wo die Organisation ihren Sitz hat. Dies schliesst das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an EU-Einwohner oder die Ueberwachung ihres Verhaltens ein. US-Unternehmen, asiatische Unternehmen und jede globale Organisation muss die DSGVO einhalten, wenn sie personenbezogene Daten von EU-Buergern verarbeitet.
Die DSGVO sieht zwei Stufen von Bussgeldern vor. Verstoesse der unteren Stufe koennen mit Bussgeldern von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag hoeher ist) geahndet werden. Verstoesse der hoeheren Stufe koennen mit Bussgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag hoeher ist) geahndet werden. Aufsichtsbehoerden beruecksichtigen bei der Festlegung von Bussgeldern Faktoren wie Schwere, Dauer, Vorsaetzlichkeit und Kooperationsbereitschaft.
Ein Verantwortlicher bestimmt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten und traegt die primaere DSGVO-Compliance-Verantwortung. Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen auf vertraglicher Basis. Beispielsweise ist ein SaaS-Unternehmen, das AWS nutzt, typischerweise der Verantwortliche, waehrend AWS als Auftragsverarbeiter fungiert. Beide haben spezifische DSGVO-Pflichten, aber Verantwortliche haben eine umfassendere Rechenschaftspflicht.
Artikel 37 verlangt einen DSB, wenn: (1) die Verarbeitung durch eine oeffentliche Stelle erfolgt, (2) die Kerntaetigkeiten eine regelmaessige und systematische Ueberwachung betroffener Personen in grossem Umfang umfassen, oder (3) die Kerntaetigkeiten die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien beinhalten. Der Europaeische Datenschutzausschuss bietet detaillierte Leitlinien zu den DSB-Anforderungen.
Artikel 6 definiert sechs Rechtsgrundlagen: (1) Einwilligung - freiwillig erteilt, spezifisch, informiert und eindeutig; (2) Vertrag - erforderlich fuer die Vertragserfuellung; (3) Rechtliche Verpflichtung - nach EU- oder Mitgliedstaatsrecht erforderlich; (4) Lebenswichtige Interessen - Schutz des Lebens; (5) Oeffentliches Interesse - oeffentliche Gewalt oder oeffentliches Interesse; (6) Berechtigte Interessen - berechtigte Interessen des Verantwortlichen abgewogen gegen die Rechte der betroffenen Person (nicht verfuegbar fuer oeffentliche Stellen).
Artikel 35 verlangt DSFAs fuer Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko fuer die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringen. Dazu gehoeren: systematisches und umfassendes Profiling, umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien und systematische Ueberwachung oeffentlich zugaenglicher Bereiche in grossem Umfang. DSFAs bewerten Notwendigkeit, Verhaeltnismaessigkeit, Risiken und Abhilfemassnahmen. Konsultieren Sie die Aufsichtsbehoerde, wenn das hohe Risiko nicht gemindert werden kann.
SVKs sind von der Europaeischen Kommission genehmigte standardisierte Vertragsbedingungen fuer die Uebermittlung personenbezogener Daten in Laender ohne Angemessenheitsbeschluss (Artikel 46). Nach dem Schrems-II-Urteil muessen Sie auch eine Transfer-Folgenabschaetzung durchfuehren, um zu bewerten, ob das Empfaengerland einen angemessenen Schutz bietet. Siehe die Seite der Europaeischen Kommission fuer aktualisierte SVKs.
Artikel 12 verlangt Antworten auf Anfragen betroffener Personen unverzueglich und innerhalb eines Monats nach Eingang. Diese Frist kann bei komplexen oder zahlreichen Anfragen um zwei weitere Monate verlaengert werden, wobei die betroffene Person innerhalb des ersten Monats ueber die Verlaengerung und die Gruende informiert werden muss. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Anfrage und der Verifizierung der Identitaet des Antragstellers.
Artikel 17 gewaehrt betroffenen Personen das Recht auf Loeschung (Recht auf Vergessenwerden) unter bestimmten Umstaenden: Daten nicht mehr fuer den urspruenglichen Zweck erforderlich, Einwilligung widerrufen ohne andere Rechtsgrundlage, Widerspruch gegen die Verarbeitung, unrechtmaessige Verarbeitung, gesetzliche Loeschpflicht oder Daten von Kindern fuer Dienste der Informationsgesellschaft erhoben. Dieses Recht ist nicht absolut - Ausnahmen bestehen fuer rechtliche Verpflichtungen, oeffentliches Interesse und berechtigte Interessen.
DSGVO und EU AI Act ergaenzen sich. Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, waehrend der EU AI Act KI-Systeme nach Risikoniveau reguliert. KI-Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, muessen beide einhalten. Beispielsweise muss ein KI-Bewerbungstool die DSGVO-Betroffenenrechte (Auskunft, Erklaerung) und die EU-AI-Act-Anforderungen (menschliche Aufsicht, Transparenz) erfuellen. Viele Pflichten ueberschneiden sich und verstaerken sich gegenseitig.
Ja, VerifyWise bietet umfassende DSGVO-Compliance-Tools, darunter Verzeichnisse von Verarbeitungstaetigkeiten (Artikel 30), DSFA-Workflows, Betroffenenrechteverwaltung, Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen und Auftragsverarbeiterverwaltung. Wir ordnen DSGVO-Anforderungen Ihren Kontrollen zu und erstellen auditfaehige Dokumentation. Wir bieten auch Querverweise zum EU AI Act und ISO 42001 fuer integrierte Compliance.

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