Bahrains Personal Data Protection Law (Gesetz Nr. 30 von 2018) legt umfassende Datenschutzanforderungen fest. Ob Sie eine in Bahrain ansaessige Einrichtung sind oder Daten von Einwohnern Bahrains verarbeiten, wir helfen Ihnen, vollstaendige Compliance mit klaren Prozessen und Nachweisen zu erreichen.
Das Bahrain Personal Data Protection Law (PDPL), auch bekannt als Gesetz Nr. 30 von 2018, ist Bahrains umfassende Datenschutzgesetzgebung. Es trat am 1. August 2019 in Kraft und legt den rechtlichen Rahmen fuer die Verarbeitung personenbezogener Daten im Koenigreich Bahrain fest.
Aufsichtsbehoerde: Das Gesetz wird von der Personal Data Protection Authority (PDPA) beaufsichtigt, die unter dem Ministerium fuer Justiz, Islamische Angelegenheiten und Waqf operiert. Die PDPA hat Durchsetzungsbefugnisse, einschliesslich Untersuchungen, Audits und Strafverhaengung.
1. August 2019
Verbindliches Gesetz mit Strafandrohung
Orientiert sich an DSGVO-Grundsaetzen und ergaenzt Saudi PDPL und UAE PDPL.
In Bahrain ansaessige Organisationen
Jede Einrichtung, die personenbezogene Daten in Bahrain verarbeitet
Verantwortliche Stellen
Einrichtungen, die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmen
Auftragsverarbeiter
Dienstleister, die Daten im Auftrag von Verantwortlichen verarbeiten
Auslaendische Einrichtungen
Organisationen, die Waren/Dienstleistungen fuer Einwohner Bahrains anbieten
Finanzinstitute
Banken, Versicherer und Zahlungsdienstleister in Bahrain
Gesundheitsdienstleister
Krankenhaeuser, Kliniken, die Patientengesundheitsdaten verarbeiten
Umfassende Faehigkeiten, die jede Anforderung des Gesetzes adressieren
Registrieren Sie alle Verarbeitungstaetigkeiten mit strukturierten Metadaten zu Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien und Aufbewahrungsfristen. Die Plattform fuehrt das Verarbeitungsverzeichnis, das Artikel 7 des Bahrain PDPL vorschreibt.
Adressiert: Artikel 7: Verarbeitungsaufzeichnungen und Transparenzpflichten
Erfassen und dokumentieren Sie Einwilligungen mit Zeitstempel, Zweck und Widerrufsmechanismen. Verfolgen Sie alternative Rechtsgrundlagen fuer die Verarbeitung und fuehren Sie Nachweise ueber die rechtmaessige Verarbeitungsgrundlage.
Adressiert: Artikel 5: Bedingungen fuer die rechtmaessige Verarbeitung und Einwilligungsanforderungen
Verwalten Sie Auskunftsanfragen, Berichtigungen, Loeschungen und Widerspruchs-Workflows mit integrierten Antwortfristen. Erstellen Sie Berichte, die die Einhaltung der Betroffenenrechtsverpflichtungen nachweisen.
Adressiert: Artikel 8-13: Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Widerspruch)
Dokumentieren Sie technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Fuehren Sie Nachweise ueber Verschluesselung, Zugriffskontrollen, Pseudonymisierung und Sicherheitsrichtlinien.
Adressiert: Artikel 6: Sicherheits- und Schutzpflichten
Verfolgen Sie Datenschutzverletzungen mit strukturierten Workflows fuer die Benachrichtigung der Datenschutzbehoerde und betroffener Personen. Fuehren Sie Zeitleisten zu Vorfaellen und Nachweise ueber Abhilfemassnahmen.
Adressiert: Artikel 21: Anforderungen zur Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen
Dokumentieren Sie grenzueberschreitende Datenuebermittlungen mit Angemessenheitsentscheidungen, Standardvertragsklauseln oder verbindlichen Unternehmensregeln. Verfolgen Sie Uebermittlungsmechanismen und fuehren Sie Folgeabschaetzungen fuer Uebermittlungen.
Adressiert: Artikel 19: Beschraenkungen fuer grenzueberschreitende Datenuebermittlungen
Alle Verarbeitungstaetigkeiten werden mit Zeitstempeln, Rechtsgrundlagen-Dokumentation und Genehmigungs-Workflows nachverfolgt. Dieser Pruefpfad demonstriert die Einhaltung der PDPL-Verpflichtungen und liefert Nachweise fuer Anfragen der Personal Data Protection Authority.
VerifyWise bietet dedizierte Kontrollen fuer alle wesentlichen PDPL-Pflichten
PDPL-Compliance-Kontrollen
Kontrollen mit dediziertem Tooling
Abdeckung ueber alle Kategorien
Einwilligung, berechtigtes Interesse, gesetzliche Verpflichtungen
Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Widerspruch, Uebertragbarkeit
Technische und organisatorische Massnahmen
Dokumentation, DSB, Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen
Kontrollen spezifischen PDPL-Artikeln und -Pflichten zugeordnet
Self-Service-Portal fuer Rechtsanfragen und Einwilligungsverwaltung
Berichte fuer Audits der Personal Data Protection Authority erstellen
Einheitliche Compliance fuer Bahrain-, Saudi-, UAE-, Katar-Datenschutzgesetze
Kernprinzipien, die alle Verarbeitungen personenbezogener Daten nach dem Bahrain PDPL regeln
Personenbezogene Daten rechtmaessig, fair und transparent verarbeiten. Betroffene muessen ueber die Verarbeitung informiert werden.
Kernanforderungen
Personenbezogene Daten fuer festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erheben. Keine weitere Verarbeitung, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.
Kernanforderungen
Nur personenbezogene Daten erheben, die angemessen, relevant und auf das fuer die Verarbeitungszwecke Notwendige beschraenkt sind.
Kernanforderungen
Sicherstellen, dass personenbezogene Daten korrekt und aktuell sind. Ungenaue Daten muessen unverzueglich geloescht oder berichtigt werden.
Kernanforderungen
Personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie es fuer die Zwecke, fuer die sie erhoben wurden, erforderlich ist.
Kernanforderungen
Personenbezogene Daten sicher mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen verarbeiten.
Kernanforderungen
Sechs grundlegende Rechte, die das Bahrain PDPL Einzelpersonen gewaehrt
Betroffene koennen eine Bestaetigung anfordern, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und eine Kopie der Daten erhalten.
Frist: Innerhalb von 30 Tagen nach Antrag
Betroffene koennen die Berichtigung ungenauer oder unvollstaendiger personenbezogener Daten verlangen.
Frist: Ohne unangemessene Verzoegerung
Betroffene koennen die Loeschung personenbezogener Daten verlangen, wenn diese nicht mehr erforderlich sind oder die Einwilligung widerrufen wird.
Frist: Ohne unangemessene Verzoegerung
Betroffene koennen der Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen oder fuer Direktmarketing widersprechen.
Frist: Sofort bei Marketing
Betroffene koennen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn die Verarbeitung auf Einwilligung basiert.
Frist: Sofortige Wirkung
Betroffene koennen ihre Daten in einem strukturierten, gaengigen, maschinenlesbaren Format anfordern.
Frist: Innerhalb von 30 Tagen nach Antrag
Ein praktischer Weg zur Bahrain-PDPL-Compliance mit klaren Meilensteinen
Das Bahrain PDPL sieht sowohl Freiheitsstrafen als auch Geldstrafen vor. Die Personal Data Protection Authority verfuegt ueber Durchsetzungsbefugnisse einschliesslich Untersuchungen, Audits und Strafverhaengung.
Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bis zu 20.000 BHD
Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bis zu 10.000 BHD
Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bis zu 15.000 BHD
Geldstrafe bis zu 5.000 BHD
Geldstrafe bis zu 10.000 BHD
Geldstrafe bis zu 3.000 BHD
Wichtig: Strafen koennen sowohl Freiheitsstrafen als auch Geldstrafen umfassen. Gerichte koennen auch die Einstellung rechtswidriger Verarbeitung, Datenloeschung und Veroeffentlichung von Verstoessen anordnen. Die Personal Data Protection Authority fuehrt regelmaessige Audits und Untersuchungen durch.
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Die Beziehung zwischen dem Bahrain PDPL und anderen wichtigen Datenschutzgesetzen verstehen
| Aspekt | Bahrain PDPL | DSGVO | Saudi PDPL |
|---|---|---|---|
Geltungsbereich | Verarbeitung personenbezogener Daten in Bahrain | Daten von EU-Einwohnern weltweit | Verarbeitung personenbezogener Daten in Saudi-Arabien |
Rechtsstatus | Gesetz Nr. 30 von 2018 (verbindlich) | EU-Verordnung 2016/679 (verbindlich) | Koenigliches Dekret M/19 (verbindlich) |
Inkrafttreten | 1. August 2019 | 25. Mai 2018 | 14. September 2023 |
Strafen | Bis zu 20.000 BHD + Freiheitsstrafe | Bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des Umsatzes | Bis zu 3 Mio. SAR |
DSB-Anforderung | Erforderlich fuer bestimmte Verantwortliche | Erforderlich fuer Behoerden/Grossverarbeitung | Erforderlich fuer bestimmte Einrichtungen |
Meldung bei Datenschutzverletzung | Benachrichtigung an Behoerde und Betroffene | 72 Stunden an Behoerde, Betroffene benachrichtigen | Innerhalb von 72 Stunden an Behoerde |
Grenzueberschreitende Uebermittlungen | Angemessenheitsentscheidung oder Schutzmassnahmen erforderlich | Angemessenheitsentscheidung oder geeignete Schutzmassnahmen | Angemessenheitsbewertung oder genehmigter Mechanismus |
Einwilligungsalter | Elterliche Einwilligung fuer Minderjaehrige unter 18 | 16 Jahre (EU-Mitgliedstaaten koennen auf 13 senken) | Elterliche Einwilligung fuer Minderjaehrige |
Aufsichtsbehoerde | Personal Data Protection Authority | Nationale Datenschutzbehoerden | Saudi Data & AI Authority (SDAIA) |
Profi-Tipp: Organisationen, die im gesamten GCC taetig sind, sollten einheitliche Compliance-Programme implementieren.Saudi PDPL,UAE PDPL undKatar PIPLteilen aehnliche Grundsaetze mit dem Bahrain PDPL.
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